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   LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 10 Sa 28/05 B   

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https://dejure.org/2005,7235
LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 10 Sa 28/05 B (https://dejure.org/2005,7235)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.09.2005 - 10 Sa 28/05 B (https://dejure.org/2005,7235)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. September 2005 - 10 Sa 28/05 B (https://dejure.org/2005,7235)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kürzung Sonderzuwendung in Niedersachsen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 33 Abs. 5 GG; § 69e BeamtVG; Art. 1 Nr. 48 VersÄndG 2001
    Übertragung der Rentenreform 2001 auf die Beamtenversorgung; Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Sonderzuwendungen für niedersächsische Landesbeamte und der Streichung für höhere Besoldungsgruppen; Verstoß gegen das Alimentationsprinzip durch Absenkung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung der Rentenreform 2001 auf die Beamtenversorgung; Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Sonderzuwendungen für niedersächsische Landesbeamte und der Streichung für höhere Besoldungsgruppen; Verstoß gegen das Alimentationsprinzip durch Absenkung des ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 10 Sa 28/05
    Insoweit wird auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 27.09.2005 (2 BvR 1387/02 Rz. 97 bis 104) sowie auf die im Tatbestand dargelegten Änderungen der Beamtenversorgung seit 1989 verwiesen.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit dem nach Verkündung der Entscheidung der Kammer verkündeten Urteil vom 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02 - entschieden.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen Bezug genommen auf die zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02.

    Mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfG, stRspr., zuletzt 27.09.2005, 2 BvR 1387/02 ).

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 511/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 10 Sa 28/05
    Bereits daraus folgt, dass spätere Änderungen des für solche Beamten geltenden Beamtenversorgungsrechts vom Arbeitgeber auch zu beachten sind, wenn sie sich zuungunsten des Versorgungsberechtigten auswirken (vgl. BAG, 19.12.2000, 3 AZR 511/99, juris ).

    Daraus lässt sich jedoch nicht auf seinen rechtsgeschäftlichen Willen schließen, an diesem Maximalsatz auch bei Änderungen des Beamtenversorgungsrechts festzuhalten (vgl. BAG, 19.12.2000, 3 AZR 511/99 ).

    Wendet der Arbeitgeber solche Bestimmungen an, greift er nicht rechtswidrig in die Versorgungsrechte des Arbeitnehmers ein, sondern erfüllt nur den Anspruch mit dem jeweils aktuellen Vertragsinhalt (vgl. BAG, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG - Beamtenversorgung ; BAG, 19.12.2000, 3 AZR 511/99, juris ).

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 10 Sa 28/05
    Er ist angesichts der absehbaren künftigen Änderungen in der Höhe seiner gesetzlichen Rente und des Ruhegehalts eines niedersächsischen Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 13 nicht auf die Möglichkeit zu verweisen, eine Klage auf künftige Leistungen nach § 259 ZPO zu erheben oder die von ihm als berechtigt angesehenen Ansprüchen jeweils bei Fälligkeit mit einer Leistungsklage zu verfolgen (vgl. BAG, 22.02.2000, 3 AZR 39/99, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG - Bahnversorgung ).

    Ein späteres Auseinanderentwickeln des beamtenförmigen Versorgungsanspruchs des Klägers und der Versorgung niedersächsischer Landesbeamter der Besoldungsgruppe A 13 war von den Parteien gerade nicht gewollt (vgl. BAG, EzA § 1 BetrAVG - Beamtenversorgung Nr. 6 ; BAG, 22.02.2000, 3 AZR 39/99, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG - Beamtenversorgung ).

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 10 Sa 28/05
    Andernfalls gilt die Grundregel, dass eine dynamische Verweisung erfolgen sollte (vgl. BAG, stRspr. seit Urteil vom 16.08.1988, 3 AZR 61/87, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG - Beamtenversorgung ; aus jüngerer Zeit Urteil vom 21.10.2003, 3 AZR 60/03, AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG - Beamtenversorgung ).

    Das beinhaltet nach dem beiderseitigen Geschäftswillen Chancen und Risiken für beide Parteien und umfasst deshalb die noch verfassungsmäßige Absenkung des Versorgungsniveaus und die Kürzung bzw. Streichung der Sonderzuwendung (vgl. BAG, 16.08.1988, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG - Beamtenversorgung ; AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG - Beamtenversorgung ).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 10 Sa 28/05
    Diese Bestimmung enthält eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums und begründet ein grundrechtsgleiches Recht der Beamten, soweit ein hergebrachter Grundsatz ihre persönliche Rechtstellung betrifft (vgl. BVerfG, 12.02.2003, 2 BvL 3/00, BVerfGE 107, 218 ).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 10 Sa 28/05
    Der Gesetzgeber ist daher nicht gehindert, die Sonderzuwendung zu kürzen oder ganz entfallen zu lassen (vgl. BVerfG, 13.11.1990, 2 BvF 3/88, BVerfGE 83, 89 ; VG Berlin, a.a.O.; LAG Berlin, 01.10.2004, 13 Sa 1258/04 ).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 10 Sa 28/05
    Den Versorgungsempfängern des Beklagten musste deshalb klar sein, dass bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beklagten oder weiteren Kürzungen der Beamtenversorgung eine Kürzung der Sonderzuwendung erfolgten könnte, diese also nicht bestandsfest war (vgl. BAG, 19.05.2005, 3 AZR 660/03, AP Nr. 71 zu § 242 BGB - betriebliche Übung ).
  • LAG Berlin, 01.10.2004 - 13 Sa 1258/04

    Absenkung von Sonderzahlung für Versorgungsempfänger

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 10 Sa 28/05
    Der Gesetzgeber ist daher nicht gehindert, die Sonderzuwendung zu kürzen oder ganz entfallen zu lassen (vgl. BVerfG, 13.11.1990, 2 BvF 3/88, BVerfGE 83, 89 ; VG Berlin, a.a.O.; LAG Berlin, 01.10.2004, 13 Sa 1258/04 ).
  • VG Berlin, 16.12.2003 - 7 A 386.03

    Das Kürzen des "Weihnachtsgeldes" der Berliner Beamten ist rechtmäßig

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 10 Sa 28/05
    Beginnend mit 33 1/3 % der Bezüge erreichte die Sonderzuwendung erst 1973 100 % der Bezüge und wurde durch das Einfrieren auf den Stand der Bezüge im Dezember 1993 sukzessive seit 1994 abgeschmolzen (zur Rechtsgeschichte siehe VG Berlin, 16.12.2003, 7 A 386.03, DRiZ 2004, S. 110).
  • Drs-Bund, 22.06.2005 - BT-Drs 15/5821
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 10 Sa 28/05
    Hinsichtlich der Belastung der Haushalte durch die Versorgung der Beamten wird verwiesen auf den 3. Versorgungsbericht der Bundesregierung vom 22.06.2005 (BTDrucks. 15/5821).
  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03

    Beamtenähnliche Versorgung und Eigenvorsorge

  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00

    Beamtenförmige Versorgung - veränderter Versorgungssatz

  • VG Hannover, 16.11.2006 - 2 A 50/04

    Beamte; Kürzung der Sonderzuwendung - Weihnachts- und Urlaubsgeld -

    Das angewandte niedersächsische Besoldungsrecht verstößt einschließlich der Kürzung der jährlichen Sonderzahlungen für 2003 und 2004 weder gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums noch gegen den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz oder den Gleichbehandlungsgrundsatz (so auch hinsichtlich der Kürzung der Sonderzahlung für 2003: VG Oldenburg, U. v. 07.02.2006 - 6 A 1193/04 - und einschließlich der vollständigen Streichung der Sonderzahlung ab 01.01.2005: NdsLArbG, U. v. 23.09.2005 - 10 Sa 28/05 B - zu den unterschiedlichen Landesregelungen ebenso: VG Berlin, U. v. 01.12.2004 - 7 A 108.04 - VG Gießen, U. v. 17.03.2005 - 5 E 458/04 - VG Magdeburg a.a.O.; SaarVG a.a.O.; VG Weimar, U. v. 21.02.2006 - 4 K 5500/04 - VG Ansbach, U. v. 30.05.2006 - AN 1 K 05.00316 - und VG Minden, U. v. 11.09.2006 - 10 K 1242/05 - a. A. VG Düsseldorf, B. v. 11.03.2005 - 26 K 2609/04 -, das das Verfahren hinsichtlich der Sonderzahlung für 2003 wegen Verletzung des Vertrauensschutzes ausgesetzt und gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem BVerfG vorgelegt hat).
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